Betriebsgeheimnisse im Video: Was du zeigen darfst – und was besser nicht

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Die häufigste Frage, die mir Fertigungsbetriebe stellen, hat nichts mit dem Preis zu tun. Sie lautet: „Und was ist, wenn da etwas zu sehen ist, das keiner sehen darf?“

Berechtigte Frage. In einer Werkzeugbau-Halle steht Wissen herum, das über Jahre entstanden ist. In der Zulieferfertigung liegen Teile auf der Palette, die einem Kunden gehören, der von Öffentlichkeit gar nichts hält. Und in der Medizintechnik oder bei wehrtechnischen Zulieferern gibt es Bereiche, die niemand betritt, der nicht vorher unterschrieben hat.

Die gute Nachricht: Das ist alles lösbar. Man muss es nur vor dem Drehtag klären und nicht danach.

Die vier Dinge, die tatsächlich zum Problem werden

BETRIEBSGEHEIMNISSE IM VIDEO Was tatsächlich zum Problem wird 1 Verfahren, die man sieht Nicht die Maschine ist das Geheimnis, sondern die Reihenfolge, die Aufspannung, die selbst gebaute Vorrichtung. 2 Fremdes Eigentum Teile, Werkzeuge und Zeichnungen deiner Kunden – oft samt Verbot, die Geschäftsbeziehung zu nennen. 3 Bildschirme und Papier Kundenname auf dem Monitor, Stückzahl auf dem Auftragszettel, Umsatzplan auf dem Whiteboard. 4 Menschen ohne Zustimmung Wer im Bild ist, entscheidet selbst – auch der, der nur zufällig durchs Bild läuft.

Worauf es dabei ankommt, zeigt die Grafik: vier Bereiche, in denen aus einem harmlosen Firmenvideo schnell ein Problem mit Betriebsgeheimnissen wird.

Was du vor dem Drehtag klären solltest

VOR DEM DREHTAG Eine halbe Stunde, die alles entspannt Der Rundgang vorab Gemeinsam durch den Betrieb: hier ja, hier nein. 15 Min. Kundenverträge prüfen Manchmal ist schon der Kundenname untersagt. 5 Min. Die Aufräumrunde Whiteboards wischen, Papiere umdrehen, Monitore sperren. 5 Min. je Bereich Einwilligung und Geheimhaltung Mitarbeiter schriftlich fragen, NDA vor dem Drehtag unterschreiben. vorab

Der Aufwand dafür liegt bei einer halben Stunde. Er entscheidet aber darüber, ob du hinterher entspannt oder nervös auf den Schnitt schaust.

Was konkret auf diese Liste gehört, siehst du in der Checkliste oben – wir gehen sie vor dem Drehtag gemeinsam durch, damit im fertigen Firmenvideo nichts Vertrauliches landet.

Wie ich damit umgehe

SO GEHE ICH MIT DEM MATERIAL UM Vier Schritte, vier Zusagen 1 Rundgang Was tabu ist, filme ich gar nicht erst. 2 Drehtag Nur in den Bereichen, die freigegeben sind. 3 Freigabe Du siehst den Schnitt, bevor ihn jemand anders sieht. 4 Löschung Rohmaterial bleibt bei mir und wird auf Wunsch gelöscht.

Wie ich mit diesen Betriebsgeheimnissen umgehe, zeigen die drei Zusagen in der Grafik. Ein Beispiel dazu: Für einen Maschinenbauer habe ich einen kompletten Fertigungsprozess gefilmt, den ich bis heute nicht zeigen darf – das ist in dieser Branche völlig normal.

Der häufigste Irrtum

Viele Betriebe schließen aus all dem: Dann machen wir lieber gar kein Video.

Das ist die teuerste Schlussfolgerung von allen. Denn was du zeigen darfst, reicht fast immer aus. Dein Wettbewerbsvorteil steckt selten in dem einen Verfahren, das geheim bleiben muss – er steckt in der Sorgfalt, der Erfahrung deiner Leute, der Ausstattung, den kurzen Wegen. Das alles darfst du zeigen, und genau das sieht man im Video sofort.

Der Kunde, der bei dir anfragt, will keine Betriebsanleitung. Er will sehen, dass du weißt, was du tust.

So kann das aussehen – ohne dass ein einziges Geheimnis das Werksgelände verlässt.

Videograf Heiko Miller filmt in einer Fertigungshalle 1:54

Kurz zusammengefasst

Klär vor dem Drehtag, was tabu ist, statt hinterher zu löschen. Denk an Bildschirme, Papier und fremde Teile. Frag deine Mitarbeiter schriftlich. Lass dir Freigabe und Umgang mit dem Rohmaterial schriftlich zusagen.

Und dann dreh den Film. Die Betriebe, die in fünf Jahren noch Anfragen bekommen, sind nicht die mit den besten Geheimnissen. Es sind die, die man findet.

Dieser Artikel gibt meine Erfahrung aus der Praxis wieder und ist keine Rechtsberatung. Bei konkreten Vertrags- oder Datenschutzfragen frag bitte deinen Anwalt oder Datenschutzbeauftragten.

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Häufige Fragen

Was darf ich in einem Firmenvideo besser nicht zeigen?
Vier Dinge werden erfahrungsgemäß zum Problem: Verfahren, die man sieht (Reihenfolge, Aufspannung, selbst gebaute Vorrichtungen), fremdes Eigentum (Teile, Werkzeuge und Zeichnungen deiner Kunden), Bildschirme und Papier (Kundenname, Stückzahlen, Umsatzpläne) sowie Menschen, die dem Filmen nicht zugestimmt haben.
Was sollte ich vor dem Drehtag klären?
Einen Rundgang vorab (hier ja, hier nein), die Kundenverträge prüfen, eine Aufräumrunde (Whiteboards, Papiere, Monitore) sowie die schriftliche Einwilligung der Mitarbeiter und – falls vorhanden – eine Geheimhaltungsvereinbarung. Insgesamt etwa eine halbe Stunde Aufwand.
Unterschreibst du eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)?
Ja. Wenn du eine hast, unterschreibe ich sie, bevor ich aufs Gelände komme. Das Rohmaterial bleibt bei mir und wird auf Wunsch nach Projektende gelöscht; veröffentlicht wird nichts ohne deine schriftliche Freigabe – auch nicht als Referenz auf meiner eigenen Seite.
Lohnt sich ein Video trotz Geheimhaltung überhaupt?
Ja. Was du zeigen darfst, reicht fast immer aus. Der Kunde, der bei dir anfragt, will keine Betriebsanleitung – er will sehen, dass du weißt, was du tust. „Dann machen wir lieber gar kein Video“ ist die teuerste Schlussfolgerung.

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2 Kommentare zu „Betriebsgeheimnisse im Video: Was du zeigen darfst – und was besser nicht“

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